§1 Geltungsbereich und Einbeziehung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über das Produkt „BCC Media Intelligence“ zwischen der Bold Creators Club GmbH („BCC“) und ihren Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Diese AGB werden durch Verweis im Angebot Vertragsbestandteil; mit Annahme des Angebots bestätigt der Kunde, von ihnen Kenntnis genommen zu haben. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, BCC stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§2 Begriffsbestimmungen
„Angebot“ bezeichnet den individuellen Kostenvoranschlag. „Leistungskomponenten“ bezeichnen die im Angebot bzw. der Produktbeschreibung genannten Funktionsbausteine (u. a. Erfassung, Verarbeitung, Sentiment, Analyse, Reporting, Alerting, Interpretation). „Ergebnisse“ bezeichnen die für den Kunden erstellten Reports, Dashboards, Analysen und Alerts. „Quellinhalte“ bezeichnen die aus Drittquellen erfassten Inhalte. „Web-Layer“ bezeichnen die abgedeckten Quellenkategorien (u. a. News, Social Media, Foren, Reviews, Web).
§3 Leistungsgegenstand
„BCC Media Intelligence“ ist ein automatisiertes Social- und Media-Monitoring für Marke, Wettbewerber und Community über mehrere öffentlich zugängliche Web-Layer (u. a. News, Social Media einschließlich Instagram, TikTok und LinkedIn, Foren, Reviews/Bewertungsportale sowie sonstige Web-Quellen).
BCC schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Monitoring- und Reporting-Leistungen nach dem Stand der Technik (Dienstleistung), nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Die menschliche Interpretation und Handlungsempfehlung durch einen benannten Analysten ist ab Paket Pro enthalten.
Angegebene Leistungs- und Bereitstellungstermine sind unverbindliche Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
§4 Maßgebliche Leistungsbeschreibung, Vorrang und Unverbindlichkeit von Werbeaussagen
Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus diesen AGB in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung des Angebots. Diese AGB konkretisieren und begrenzen die im Angebot genannten Leistungskomponenten.
Öffentliche Äußerungen, Präsentationen sowie Produkt- und Marketingunterlagen (z. B. One-Pager, Website, Vergleichs- und Kostendarstellungen) sind unverbindliche Werbung. Sie begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung, keine zugesicherte Eigenschaft und keine Garantie, soweit sie nicht ausdrücklich in das Angebot oder in diese AGB übernommen wurden.
Die Leistungskomponenten beschreiben Funktionen und die angestrebte Arbeitsweise des Produkts, nicht einen garantierten Erfolg, eine bestimmte Vollständigkeit, Reichweite, Genauigkeit oder Reaktionszeit. Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge: individuelle schriftliche Vertragsabrede, sodann das Angebot, sodann diese AGB.
§5 Keine Garantien; keine zugesicherten Eigenschaften
Garantien übernimmt BCC nur, soweit eine Eigenschaft im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich in Textform als „Garantie“ bezeichnet ist. Aussagen zu Verfügbarkeit, „Echtzeit“, „Always-on“, Vollständigkeit, Abdeckung oder Reaktionszeiten stellen ohne eine solche ausdrückliche Bezeichnung weder eine Garantie noch eine zugesicherte Eigenschaft dar.
§6 Weiterentwicklung und Leistungsänderungen
BCC ist berechtigt, die eingesetzten Methoden, Auswertungslogiken, Dashboards, Datenquellen und Technologien fortlaufend weiterzuentwickeln und anzupassen, solange der vereinbarte Kern-Leistungsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt. Solche Anpassungen berechtigen nicht zur Minderung oder Kündigung.
§7 Vertragslaufzeit, Verlängerung, Kündigung
Der Vertrag beginnt zum im Angebot genannten Startdatum und läuft über die dort genannte Mindestlaufzeit. Erfolgt keine Kündigung spätestens 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform, verlängert sich der Vertrag automatisch um denselben Zeitraum zu den bis dahin gültigen Konditionen.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für BCC liegt insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Monatsvergütung oder bei vertragswidriger Nutzung der Ergebnisse (§13) vor.
§8 Preise, Zahlung, Verzug, Aufrechnung, Bonität
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus, sofern im Angebot nicht anders vereinbart; Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Setup-Kosten fallen nur an, wenn im Angebot ausdrücklich ausgewiesen.
Bei Zahlungsverzug ist BCC berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen und – nach vorheriger Ankündigung – die Leistungserbringung auszusetzen, unbeschadet weitergehender Ansprüche.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist BCC berechtigt, für weitere Leistungen Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
BCC ist berechtigt, die Preise für Verlängerungszeiträume anzupassen. Eine Preisanpassung wird dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Beginn des Verlängerungszeitraums in Textform mitgeteilt; im Falle einer Erhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der laufenden Laufzeit zu.
§9 Fair-Use-Policy und Datenvolumen
Das im gebuchten Paket enthaltene Datenvolumen ist im Rahmen einer partnerschaftlichen Fair-Use-Policy großzügig bemessen und deckt den marktüblichen Bedarf ab. Nutzung, die diesen Bedarf signifikant übersteigt (z. B. deutlich mehr Brands/Wettbewerber oder Abfragen als im Paket vorgesehen), kann BCC nach vorheriger Ankündigung zusätzlich berechnen oder auf ein höheres Paket verweisen.
§10 Datenquellen und Haftungsausschluss für Drittinhalte
Die Erfassung erfolgt automatisiert über öffentlich zugängliche sowie ggf. kostenpflichtig lizenzierte Drittquellen (u. a. News-, Social-, Foren-, Review- und Web-Quellen). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Erfassung mit automatisierten Mitteln aus öffentlich zugänglichen Quellen erfolgt.
BCC hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder inhaltliche Richtigkeit dieser Drittquellen und übernimmt hierfür keine Gewähr. Änderungen, Sperrungen oder der Wegfall einzelner Quellen (z. B. durch geänderte Plattform-APIs, Nutzungsbedingungen Dritter oder Paywalls) liegen außerhalb des Einflussbereichs von BCC und berechtigen nicht zur Minderung, solange der Gesamtleistungsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt.
§11 Rechte Dritter, Urheberrecht an Quellinhalten und Verwendung durch den Kunden
Erfasste Quellinhalte – insbesondere Presse-, News- und Social-Media-Inhalte – können durch Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter geschützt sein. BCC stellt die Ergebnisse ausschließlich zur internen Auswertung und Information des Kunden bereit und übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine über diesen Zweck hinausgehende Nutzung frei von Rechten Dritter ist.
Für eine vervielfältigende, öffentlich zugängliche oder verbreitende Verwendung von Quellinhalten (z. B. Weitergabe oder Veröffentlichung von Presseartikeln oder Clippings) ist – soweit erforderlich – der Kunde für den Erwerb der notwendigen Lizenzen (u. a. bei den zuständigen Verwertungsgesellschaften) selbst verantwortlich. Insoweit gilt die Freistellung nach §16.
§12 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für Einrichtung und Betrieb erforderlichen Informationen (u. a. Marken- und Wettbewerberliste, Ansprechpartner, ggf. Zugänge zu kostenpflichtigen Quellen) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verschieben die vereinbarten Leistungstermine entsprechend und begründen keinen Anspruch gegen BCC.
§13 Nutzungsrechte am Output; Nutzungsbeschränkungen; aggregierte Daten
Alle eingesetzten Methoden, Dashboards, Auswertungslogiken, Query-Architekturen und Vorlagen bleiben Eigentum von BCC. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Reports und Dashboards zur internen Verwendung während der Vertragsdauer sowie zur internen Weiterverwendung danach.
Dem Kunden ist es untersagt, die Ergebnisse, Reports, Dashboards oder zugrunde liegenden Daten weiterzuverkaufen, öffentlich zu verbreiten oder Dritten (außer intern verbundenen Unternehmen) bereitzustellen, die eingesetzte Software oder Methodik zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder sie zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts bzw. zum Benchmarking der BCC-Methodik zu nutzen.
BCC ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung anfallende Daten in anonymisierter und/oder aggregierter Form, die keinen Rückschluss auf den Kunden zulässt, zur Erbringung, Absicherung und Weiterentwicklung der eigenen Leistungen und Produkte zu nutzen.
§14 Datenschutz und datenschutzrechtliche Rollen
Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO.
Bei der automatisierten Erfassung und Aufbereitung öffentlich zugänglicher Daten handelt BCC datenschutzrechtlich eigenverantwortlich (Verantwortlicher im Sinne der DSGVO). Der Kunde ist für die rechtmäßige Verwendung der ihm bereitgestellten Ergebnisse in seinem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich. Soweit BCC personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich weisungsgebunden verarbeitet, schließen die Parteien auf Anforderung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
§15 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich, nutzen sie ausschließlich zur Vertragserfüllung und geben sie nicht an Dritte weiter – auch über das Vertragsende hinaus.
Ausgenommen sind Informationen, die (a) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Vertraulichkeitspflicht verletzt wurde, (b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, (c) unabhängig entwickelt wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind; im Fall (d) informiert die betroffene Partei die andere, soweit rechtlich zulässig, vorab.
§16 Freistellung
Der Kunde stellt BCC von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus (a) der Nutzung, Verbreitung oder Veröffentlichung der Ergebnisse durch den Kunden, (b) den vom Kunden bereitgestellten Inhalten, Zugängen oder Weisungen oder (c) einer rechtswidrigen Verwendung der Ergebnisse resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat.
§17 Verfügbarkeit, Monitoring-Umfang und Alerting
Das Monitoring erfolgt auf Basis der jeweils technisch und rechtlich erfassbaren, öffentlich zugänglichen Quellen. Eine vollständige, lückenlose oder verzögerungsfreie Erfassung sämtlicher relevanter Inhalte ist technisch nicht möglich und wird nicht geschuldet; Formulierungen wie „Echtzeit“, „Always-on“ oder „rund um die Uhr“ beschreiben die angestrebte Arbeitsweise, nicht eine garantierte Eigenschaft.
Echtzeit- und Krisen-Alerts sind eine unterstützende Funktion nach bestem Bemühen und stellen ausdrücklich kein garantiertes Frühwarnsystem dar; BCC schuldet nicht die Erkennung oder Meldung jedes einzelnen Ereignisses.
Eine bestimmte Verfügbarkeit (Uptime) oder Reaktionszeit wird nur geschuldet, soweit im Angebot ausdrücklich ein Service-Level (SLA) vereinbart ist. Angemessene Wartungsfenster sowie störungsbedingte Unterbrechungen (§19) sind zulässig.
§18 Unterauftragnehmer und eingesetzte Dienste
BCC ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Unterauftragnehmer sowie Drittdienste und -werkzeuge (u. a. Cloud-Infrastruktur, Datenanbieter, KI-Dienste) einzusetzen. BCC bleibt in diesem Fall Vertragspartner des Kunden.
§19 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt – insbesondere Ausfällen oder Änderungen von Drittplattformen und deren Schnittstellen (APIs), Internet- oder Infrastrukturstörungen, behördlichen Maßnahmen, Streik oder Aussperrung – ruhen die hiervon betroffenen Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang der Störung. Eine Haftung von BCC ist insoweit ausgeschlossen.
§20 Mängelrüge und Beanstandungen
Beanstandungen hinsichtlich der Ergebnisse sind BCC unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung, in Textform unter konkreter Angabe des beanstandeten Punktes anzuzeigen. Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gelten die Ergebnisse insoweit als vertragsgemäß erbracht und genehmigt. § 377 HGB bleibt unberührt.
§21 Gewährleistung und Haftung
BCC erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik, übernimmt jedoch keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. konkrete Reichweiten- oder Sentiment-Ziele).
BCC haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BCC nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlte Vergütung beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten haftet BCC nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
Ansprüche des Kunden – ausgenommen solche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer Garantie – verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§22 Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate danach die für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter von BCC (insbesondere den benannten Analysten) nicht gezielt abzuwerben oder anzustellen, es sei denn, BCC stimmt in Textform zu. Allgemeine, nicht gezielt an BCC-Mitarbeiter gerichtete Stellenausschreibungen bleiben zulässig.
§23 Referenznennung
BCC ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden in sachlicher Form zu Referenzzwecken (z. B. Kundenliste, Website) zu nennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.
§24 Datenspeicherung nach Vertragsende
Nach Vertragsende stellt BCC dem Kunden auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen die für ihn erstellten Ergebnisse in einem gängigen Format zur Verfügung. Danach ist BCC zur Löschung der kundenbezogenen Daten und Ergebnisse berechtigt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§25 Abtretung
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von BCC in Textform auf Dritte übertragen.
§26 Änderungen dieser AGB
BCC ist berechtigt, diese AGB für künftige Verlängerungszeiträume anzupassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Ende der laufenden Laufzeit in Textform, gelten die geänderten AGB ab dem Verlängerungszeitraum als angenommen; hierauf weist BCC in der Mitteilung gesondert hin. Im Falle eines Widerspruchs endet der Vertrag mit Ablauf der laufenden Laufzeit.
§27 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; individuelle Vertragsabreden haben Vorrang (§ 305b BGB).
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen tritt die wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt; Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
